Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Angebot und Vertragsabschluss

1.1 Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Telefonische und mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden sowie Absprachen mit Vertretern erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

1.2 Etwaige vom Besteller unterschriebene Einkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den vorstehenden Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.

1.3. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit oder die Zahlungsfähigkeit des Bestellers herabmindern oder verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers erheblich, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Zahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen oder die Herausgabe der gelieferten Ware (was keinen Rücktritt bedeutet) auf Kosten des Bestellers, ferner für die noch zu liefernde Ware nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Auch können wir in einem solchen Falle vom Vertrag zurücktreten, ohne dass es der Stellung einer Nachfrist bedarf; in diesem Falle hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz. Unser Anspruch auf sofortige Bezahlung unter Fortfall aller etwa vereinbarten Zahlungstermine besteht im  Übrigen ohne Rücksicht darauf, ob für die Bezahlung der Ware Wechsel laufen, deren Fälligkeit noch nicht eingetreten ist.

1.4 Etwaige Irrtümer, die uns beim Angebot, bei der Auftragsannahme, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation, durch falsche Addition berechtigen uns, nach unserer Wahl, zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Preise verstehen sich in Euro, ab Werk Kirchentellinsfurt freibleibend, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Maßgebend sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise.

2.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Eine Zahlung durch Hergabe von Wechseln, Schecks oder sonstiger Zahlungsversprechungen gilt erst mit der Einlösung als erfolgt. Alle diesbezüglichen Kosten sowie die Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Wir behalten uns die Entscheidung, ob Wechsel in Ausnahmefällen zahlungshalber angenommen werden, in jedem Einzelfall vor. Bei Bezahlung mit Akzepten wird Skonto nicht gewährt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen nicht rechtzeitiger Vorlegung oder Protestierung von Wechseln gegen uns ist ausgeschlossen.

2.3 Mit Überschreitung des Zahlungszieles auch nur einer Rechnung tritt die Fälligkeit aller noch offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich laufender Wechsel oder gestundeter Beträge ein. Ohne dass es einer Mahnung bedarf, sind wir in diesem Fall berechtigt, ab Fälligkeit bankübliche Zinsen sowie den Einsatz etwaiger sonst entstandener Kosten zu verlangen. Das Gleiche gilt in jedem Fall bei einer verspäteten Zahlung, bei Verzug oder Stundung.

2.4 Zahlungsverzug kann Lieferverzug zur Folge haben; dabei behalten wir uns vor, die weitere Vertragserfüllung zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2.5 Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Beanstandungen oder wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder mit solchen Gegenansprüchen aufzurechnen.

3. Lieferung

3.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der schriftlichen Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns; sie gilt als eingehalten, wenn die betreffende Sendung unser Werk verlassen hat. Einhaltung der Lieferfrist setzt die richtige und rechtzeitige Selbstlieferung sowie die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

3.2 Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. Wird der Versand oder die Zustellung der Ware auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

3.3 Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit. Ein Rücktritt des Bestellers, auch bei Lieferverzug oder Schadenersatzforderung wegen Verzug, ist ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhergesehene Umstände im eigenen Werk oder bei Unterlieferanten, die wir nicht zu vertreten haben und die die termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

3.4 In allen übrigen Fällen, in denen uns die Lieferung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird - auch wenn wir die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten haben - kann der Besteller ohne Anspruch auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten. 

4. Gewährleistungsbestimmungen

4.1 Bis zu Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Bestellers sind wir zur Gewährleistung nicht verpflichtet. Durch Änderung oder Instandsetzungsarbeiten, die seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommen werden, wird unsere Haftung aufgehoben. Die gelieferte Ware ist im Übrigen bei ihrem Eintreffen zu untersuchen. Erkennbare Mängel sowie Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Besteller die schriftliche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

4.2 Für die von uns zu vertretenden Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften der Ware haften wir ausschließlich wie folgt: 

a) Alle Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb 1 Jahres (bei Tag- und Nachtbetrieb innerhalb eines halben Jahres) seit dem Tag des Gefahrenübergangs nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt würde. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme aller Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, sind wir von der Mängelhaftung befreit. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, überm..iger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, die ohne Verschulden des Lieferers entstehen.

b) Bei Lieferung von Fremdfabrikaten gelten hinsichtlich der Mängelhaftung nur die Bedingungen, die wir mit unserem Lieferanten oder Unterlieferanten vereinbart haben. Mit der Abtretung der Ansprüche hieraus an den Besteller erlischt unsere Haftung.

c) Wird trotz Ausbesserung oder Neulieferung gemäß a) der Mangel nicht behoben und ist die gelieferte Ware wegen des Mangels zu dem bestimmungsgemäßen Zweck ungeeignet, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn die Beseitigung eines von uns anerkannten Mangels nicht innerhalb eines Monats seit der Anerkennung in Angriff genommen wird, wobei Voraussetzung ist, dass wir nach dem übrigen Inhalt dieser Bedingungen (siehe Abs. 4.1) zur Mängelbeseitigung verpflichtet sind.

4.3 Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere alle Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, einschließlich des Ersatzes von Folgeschäden, Verdienstausfall oder dergleichen sind ausgeschlossen.

4.4 Ein etwaiger Anspruch aus M.ngelrügen verjährt, sofern nicht aus gesetzlichen Gründen die Verjährung früher erfolgt, spätestens 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung durch uns. Maßgebend ist das Datum unseres Zurückweisungsschreibens.

5. Eigentumsvorbehalt und Schlussbestimmungen

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig bestehender Forderungen einschl. aller Nebenforderungen und zu Lasten des Bestellers gehenden sonstigen Kosten, Spesen und Auslagen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis nur für bestimmte, vom Besteller besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.

5.2 a) Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen verbunden, die uns nicht gehören, so erwerben wir an der neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem übrigen Materialwert. Der Besteller tritt schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neuen Ware an uns ab und verwahrt diese für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

b) Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Andere Verfügungen über die Waren, insbesondere eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung sind ihm untersagt. Jede Pfändung oder eine sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen. Kosten, die bei der Verfolgung unserer Rechte entstehen (z.B. Interventionen, Drittwiderspruchsklagen), gehen zu seinen Lasten.

c) Der Besteller ist verpflichtet, bei jedem Weiterverkauf der mit unserem Eigentumsvorbehalt belasteten Waren seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten aufzuerlegen. Diese Verpflichtung gilt als mit der Bestellung übernommen. Jede Zuwiderhandlung hiergegen berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag und zur Forderung auf Schadensersatz. Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Besteller mit Abschluss des Vertrags an uns seine künftige Kaufpreisforderung sicherungshalber ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der neu entstandenen Kaufpreisforderung befugt.

d) Nach Eintritt der Verzugsfolge, insbesondere auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit, sowie eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs darf über die Vorbehaltsware nur mit unserer Zustimmung verfügt werden. Der Besteller hat uns außerdem auf unser Verlangen Auskunft über Bestand und Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen, er ist ferner verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

e) Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Besteller übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen. Des Weiteren sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl freizugeben, wenn der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen gegenüber dem Besteller um 20 % übersteigt.

5.3 Erfüllungsort ist Kirchentellinsfurt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Kirchentellinsfurt. Für die vertragliche Beziehung gilt deutsches Recht.

5.4 Auch bei Änderung oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen  Bestimmungen des Liefervertrages und dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen rechtsverbindlich.

5.5 Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen treten ab sofort in Kraft, unsere bisherigen Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Ergänzend gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

LEITENBERGER Mess- und Regeltechnik GmbH

72138 Kirchentellinsfurt

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